Investitionszuschuss
(einzelbetriebliche GA-Förderung)

Der Investitionszuschuss im Rahmen der GA-Förderung für die gewerbliche Wirtschaft ist u. a. an Arbeitsplatzkriterien geknüpft. Die Einhaltung der mit der GA-geförderten betrieblichen Investition verbundenen Arbeitsplatzziele wird in einem Zeitraum von mindestens fünf Jahren in Sachsen von der Sächsischen Aufbaubank SAB überwacht. Verstöße gegen die mit der Förderung verbundenen Konditionen können die (Teil-)Rückzahlung des Förderbetrages nach sich ziehen.
Vor dem Hintergrund, der in in dieser Schwere nicht absehbaren Rezession, geraten Unternehmen vermehrt in die Situation, ihre Arbeitsplatzkriterien aus dem Investitionszuschuss zumindest temporär nicht zu erfüllen, wodurch ein Rückforderungsbescheid von der SAB erfolgen kann. Allerdings existieren auch Ausnahmetatbestände, bei der die Verwaltung von einer Rückforderung der Fördermittel trotz eines Verstoßes absehen kann. Maßgeblich für die Rückforderungsbestimmungen sind dabei immer die Förderkonditionen zum Zeitpunkt der Antragsstellung.

Um Sie bei der Beschaffung der Informationen zu den für Ihr Investitionsvorhaben relevanten Förderkonditionen zu unterstützen, geben die Dokumente die Jahresrundschreiben der SAB zur GA-Förderung mit den relevanten Auszügen aus den Bundes-GA-Richtlinien und der jeweils gültigen sächsischen GA-Richtlinie (RIGA) für die einzelnen Jahre bis 2001 wieder.


Bei Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an finanzierung@hsw-mail.de
Die aufgelisteten Förderkonditionen dienen der Orientierung, Sie ersetzen nicht die offene Kommunikation mit der SAB. Bitte setzen Sie sich bei eventuellen Verstößen gegen Förderkonditionen rechtzeitig mit der SAB in Verbindung, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.


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Im Übrigen gilt die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) (RGIA) vom 14. März 2001

2001

2002*

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010
 

     
Hinweis

 

Erläuterungen zum Begriff „Unternehmen in Schwierigkeiten“
 
Hinweis

 

Merkblatt der SAB zur Kleinbeihilfenregelung